Zweck des Fördervereins
Wofür stehen die "Lubinus-Stiftung" und der "Lubinus-Stiftung Förderverein e.V."?
Die Lubinus-Stiftung
Zum 01. Januar 2010 wurde aus der Lubinus Clinicum GmbH & Co. KG die Lubinus-Stiftung als gemeinnützige, rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Dr. Philipp Lubinus und sein Vater, Dr. Hans-Hermann Lubinus, als Gesellschafter der Lubinus Clinicum GmbH übertrugen große Teile ihres Vermögens an die gemeinnützige Lubinus-Stiftung. Damit wollen sie Tradition, Standort und Innovationsfähigkeit bewahren und gleichzeitig den Grundstein für den Erfolg des modernen Gesundheitsunternehmens im künftigen Wettbewerb legen.
Die Stiftung verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos in erster Linie den gemeinnützigen Zweck der Förderung des Gesundheitswesens. Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:
- den Betrieb von Krankenhäusern und/oder Gesundheitszentren sowie Begleit- und Rehabilitationseinrichtungen,
- die medizinische Forschung sowie
- die Aus-, Fort- und Weiterbildung in Berufen des Gesundheitswesens.
Der Lubinus-Stiftung Förderverein e.V.
Um den Zweck der gemeinnützigen Lubinus-Stiftung zu verwirklichen und den Bestand der Stiftung langfristig sicherstellen zu können, wurde am 02. Juni 2010 der Lubinus-Stiftung Förderverein e.V. gegründet. Der Verein verwirklicht seine gemeinnützigen Zwecke, indem er seine Mittel ausschließlich an die Lubinus-Stiftung weiterleitet und für satzungsgemäße Projekte einsetzt.