Integrierte Versorgung

Integrierte Versorgung ist in § 140 a ff. des Sozialgesetzbuches V (SGB V) geregelt. Dazu heißt es in § 140 a, dass die Krankenkassen Verträge über eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende Versorgung der Versicherten oder eine interdisziplinär fachübergreifende Versorgung abschließen können. Die Teilnahme der Versicherten an den Integrierten Versorgungsformen ist freiwillig.

Konkret heißt Integrierte Versorgung, dass die gesamte Behandlungskette einer Krankheit durch Lubinus organisiert wird. Dabei beinhaltet die Behandlungskette die Voruntersuchung, den operativen Eingriff, den stationären Aufenthalt, die nachstationäre Behandlung, die rehabilitative Nachsorge sowie die erforderlichen Nachuntersuchungen.

Integrierte Versorgung

Am Beispiel einer Hüft- oder einer Knieprothese heißt dies konkret:

Die vereinbarte Leistung beginnt bereits vor dem Krankenhausaufenthalt. Steht die Diagnose fest, führt das Lubinus Clinicum beispielsweise einen Umfeld-Check durch. Dabei wird das häusliche Umfeld unter die Lupe genommen und geprüft, ob für die Zeit nach der Krankenhausentlassung besondere Hilfen oder sonstige Veränderungen wie beispielsweise Toilettensitzerhöhungen o. ä. notwendig sind. Ebenfalls vor der Operation erfolgt eine Gangschulung, mit der die Patientinnen und Patienten bereits die richtige Fortbewegung mit dem künstlichen Gelenk und die Benutzung der Gehhilfen erlernen, um Unfallgefahren entgegen zu wirken. Ausführliche und umfassende Beratung und Information - auch unter Einbeziehung der Angehörigen - sind überdies selbstverständlich. Die vor dem stationären Aufenthalt erforderlichen sogenannten präanästhesiologischen Untersuchungen führt vorab der Hausarzt durch. Dieser wird vom Lubinus Clinicum entsprechend informiert. Anschließend erfolgt die stationäre Behandlung im Lubinus Clinicum.

An die Krankenhausbehandlung schließt sich nahtlos die Rehabilitation an. Ihr kommt insbesondere die Aufgabe zu, eine langfristige Funktionstüchtigkeit des künstlichen Gelenks zu sichern und die Mobilität für die Aktivitäten des täglichen Lebens herzustellen. Je nach der individuellen patientenbezogenen Situation kann die Rehabilitation ambulant oder stationär durchgeführt werden. Auch für eine regelmäßige Kontrolle haben die Vertragspartner gesorgt. In enger Kooperation mit dem behandelnden Arzt werden in der Zeit zwischen dem dritten Monat und dem fünften Jahr nach der Operation bis zu drei Nachuntersuchungen durchgeführt und in eine wissenschaftliche Auswertung einbezogen.

Die koordinierten Behandlungsabläufe ersparen den Patienten überflüssige Doppelbehandlungen und unnötige Wartezeiten. Zentraleinkauf von Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln vermeiden zudem Kosten. Auf alle medizinischen Leistungen erhält der Patient, und dies ist besonders von Bedeutung, eine Garantie, die bei den arthroskopischen Leistungen etwa 3 Monate und bei den endoprothetischen Leistungen bis zu 5 Jahre beträgt. Des weiteren erhalten die Patienten umfassendes Informationsmaterial über die endoprothetischen Eingriffe und über das Leben mit einem künstlichen Gelenk.

Ziel der Integrierten Versorgung ist die integrative Zusammenarbeit des Lubinus Clinicums mit niedergelassenen Vertragsärzten, sonstigen Leistungserbringern und Rehabilitationseinrichtungen. Die Vernetzung der einzelnen Versorgungsbereiche soll die Behandlung optimieren und die Behandlungsqualität verbessern.