Prä- & poststationäre Leistungen

Nach § 115 a Sozialgesetzbuch V (SGB V) kann ein Krankenhaus bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung, also ambulant, behandeln, um:

  1. die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten (prästationäre Behandlung) oder
  2. im Anschluß an eine stationäre Krankenhausbehandlung den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen (poststationäre Behandlung)

Die prästationäre Behandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt.

Insbesondere heißt dies, dass Ihr Arzt Sie direkt in das Clinicum einweisen oder aber dem Clinicum zuweisen kann mit dem Zielauftrag, die Notwendigkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären.

Die poststationäre Behandlung darf 7 Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der stationären Krankenhausbehandlung nicht überschreiten. Die Frist von 14 Tagen kann in medizinisch begründeten Einzelfällen im Einvernehmen mit dem einweisenden Arzt verlängert werden.

Soweit erforderlich, führt das Clinicum diese prä- oder poststationären Leistungen aus.