Hochspezialisierte Leistungen
Nach § 116 b Sozialgesetzbuch V (SGB V) können Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung hochspezialisierter Leistungen, seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen zugelassen werden.
Das Lubinus Clinicum ist mit Wirkung zum 01.01.2008 gemäß Feststellung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein vom 19.12.2007 zur Erbringung nachstehender ambulanter Leistungen gem. § 116 b SGB V zugelassen worden:
- CT/MRT– gestützte interventionelle schmerztherapeutische Leistungen
- Diagnostik und Versorgung von Patienten mit Fehlbildungen, angeborenen Skelettsystemfehlbildungen und neuromuskulären Erkrankungen
- Diagnostik und Versorgung von Patienten mit schweren Verlaufsformen rheumatologischer Erkrankungen
Mit Wirkung vom 01.11.2008 wurde auch eine Zulassung zur
- Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen bestimmter Tumorgruppen erteilt.
Die Leistungen werden in Kooperation mit den Vertragsärzten erbracht, die auch die Erstzuweisung zur Behandlung in unser Haus vornehmen. Überweisungen zur Mitbehandlung durch uns können auch durch andere Krankenhäusern erfolgen. Soweit der notwendigen ambulanten Behandlung ein stationärer Aufenthalt im Lubinus Clinicum vorangeht, ist für die Behandlung keine zusätzliche Überweisung erforderlich.